Vollumfassend und aktuell – unser Beratungsangebot für Sie
Zum Wohnungseigentumsrecht gibt es nur wenige gesetzliche Vorschriften, sodass sich die Rechtsprechung meist an vorangegangenen Urteilen orientiert. Wir kennen uns bestens mit den aktuellen Gerichtsurteilen aus und können Sie so umfassend und fachkundig zu allen juristischen Fragen in puncto Wohnungseigentumsrecht beraten. Unser Notar entwirft nach Ihren Vorgaben rechtssichere Teilungserklärungen für die Aufteilung von Grundeigentum in Wohneigentum und hält alle von der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gewünschten Regeln vertraglich fest.
Im Falle von Streitigkeiten über den Bestand von Eigentumsrechten, Sondereigentum und Sondernutzungsrechten klären wir die Rechtslage und setzen sowohl die Rechte des Wohnungseigentümers als auch die Rechte der WEG durch. Ebenso prüfen wir Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne auf ihre Rechtswirksamkeit und unterstützen Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter bei Binnenstreitigkeiten und Konflikten mit außenstehenden Dritten.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Markt 12,
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