Sicher unterwegs – dank fachkundiger Rechtsberatung
Mit uns sind Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten gut beraten. Wir vertreten Sie bei Verkehrsstrafsachen wie Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung, Fahren unter Drogeneinfluss oder Unfallflucht. Auch bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen können Sie sich jederzeit auf unsere juristische Beratung verlassen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen – sowohl eigenverschuldet als auch fremdverschuldet. Und wenn Sie ein Auto verkaufen oder kaufen möchten, gehen wir gerne gemeinsam mit Ihnen den Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrag durch.
Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 StGB
Ein Verkehrsunfall stellt ein unerwartetes Ereignis dar, das jeden treffen kann. Doch was ist zu tun, wenn man in Panik gerät und den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten? Dies stellt gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Unfallflucht bzw. ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was ist unter dem Begriff „Unfallflucht“ zu verstehen?
Unfallflucht liegt vor, wenn sich eine Person nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne zuvor die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Pflichten umfassen insbesondere die Bereitstellung der Möglichkeit für andere Beteiligte sowie gegebenenfalls Geschädigte, die Personalien und Versicherungsdaten zu erlangen. In bestimmten Fällen ist zudem die Verständigung der Polizei erforderlich. Eine bloße Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder eine spätere Meldung bei der Polizei genügen nicht.
Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Unfall nicht bemerkt wurde?
Ein häufiges Szenario ist, dass der Unfallverursacher den Unfall gar nicht bemerkt. Dennoch kann in diesen Fällen eine Strafbarkeit nach § 142 StGB gegeben sein. Maßgeblich ist, ob der Fahrer den Unfall unter normalen Umständen hätte bemerken können oder müssen. Auch wenn ein Gericht feststellt, dass ein durchschnittlicher Fahrer in der gleichen Situation den Unfall hätte wahrnehmen können, kann der Vorwurf der Unfallflucht dennoch erhoben werden. Allerdings wird dabei berücksichtigt, ob tatsächlich eine bewusste Flucht vorlag oder ob ein nachvollziehbares Versäumnis vorzuwerfen ist. Es empfiehlt sich, zeitnah juristischen Rat einzuholen, um Ihre Interessen angemessen vertreten zu können.
Mögliche Konsequenzen einer Unfallflucht
Die rechtlichen Folgen einer Unfallflucht können erheblich sein und hängen von den Umständen des jeweiligen Falles ab. Zu den Konsequenzen zählt:
Geldstrafen oder Freiheitsstrafe:
Je nach Schwere des Unfalls und den entstandenen Schäden kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Führerscheinentzug:
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Dies kann nicht nur berufliche, sondern auch private Einschränkungen zur Folge haben. Ggf. Werden Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen
Versicherungsrechtliche Konsequenzen:
Die Kfz-Versicherung kann den Versicherungsschutz teilweise oder ganz verweigern, sodass der Verursacher die Kosten für den entstandenen Schaden selbst tragen muss.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die genannten Konsequenzen zu wehren.
Nach einem Unfall ist es menschlich, in einer emotionalen Ausnahmesituation unüberlegt zu handeln. Es bestehen jedoch rechtliche Möglichkeiten, gegen den Vorwurf der Unfallflucht vorzugehen. Besondere Umstände, wie beispielsweise medizinische Notfälle oder die Annahme, dass kein Schaden entstanden ist, können bei der Verteidigung eine Rolle spielen.
Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert sind. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Kontaktieren Sie uns.
Dr. Boris Cramer
Rechtsanwalt
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