EuGH präzisiert Verbraucherrechte

EuGH präzisiert Verbraucherrechte (EuGH, Urt. v. 21.12.2023 – C-38/21, C-47/21 und C-232/21):

Der EuGH hat in einem aktuellen Fall die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Kraftfahrzeugleasing und -krediten präzisiert. Insbesondere wurden die Regelungen zum Widerrufsrecht bei verschiedenen Vertragstypen konkretisiert.

Leasingverträge ohne Kaufverpflichtung: Kein Widerrufsrecht

Für Verbraucher, die einen Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abschließen, hat der EuGH entschieden, dass gemäß den Unionsrechtsrichtlinien 2002/65/E, 2008/48/EG und 2011/83/EU kein Widerrufsrecht besteht. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Verbraucher nicht dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug am Ende der Leasingperiode zu erwerben.

Kreditverträge im Fokus: Widerrufsrecht bis zur vollständigen Vertragserfüllung

Im Fall von Kreditverträgen für den Fahrzeugkauf gelten differenzierte Regelungen. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht jederzeit ausüben, solange er keine vollständigen und zutreffenden Informationen über seine Rechte und Pflichten erhalten hat. Der EuGH betont, dass die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit dieser Informationen einen Einfluss auf die Fähigkeit des Verbrauchers haben muss, den Umfang seiner Rechte und Pflichten zu beurteilen und die Entscheidung, den Vertrag zu schließen, zu beeinflussen.

Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt in solchen Fällen nicht zu laufen, und die Ausübung des Widerrufsrechts nach Ablauf dieser Frist gilt nicht als missbräuchlich – selbst bei einer Mitteilung des Widerrufs lange nach Vertragsschluss. Es ist jedoch zu beachten, dass nach vollständiger Vertragserfüllung durch Rückzahlung des Kredits das Widerrufsrecht erlischt.

Rechtlicher Beistand bei Widerrufsfragen

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihr Widerrufsrecht und in allen weiteren rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und weitere Informationen.

Dr. Boris Cramer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

2024-01-16T07:27:01+01:00