Es gibt eine Online-Scheidung
Sich online scheiden zu lassen, ist trotz der fortschreitenden Digitalisierung nicht möglich. Eine Scheidung hat immer vor einem Amtsgericht unter Mitwirkung mindestens eines Anwalts zu erfolgen.
Scheidungsverträge sind immer wirksam
Nicht jeder Vertrag, den Sie unterzeichnen, ist auch wirklich rechtswirksam. Werden bestimmte Formvorschriften oder gesetzliche Regelungen nicht eingehalten, ist der Vertrag trotz Ihrer Unterschrift ungültig. So kann z. B. nicht auf Trennungsunterhalt verzichtet werden. Eine solche vertragliche Regelung ist generell nicht rechtskräftig.
Unterhaltsansprüche enden mit der Ehescheidung
Ein Unterhaltsanspruch besteht allgemein auch nach der Scheidung fort. Nur in seltenen Ausnahmefällen gelten anderweitige Regelungen.
Arbeitslose müssen keinen Unterhalt zahlen
Das ist nicht immer korrekt. Das Gericht kann unter bestimmten Umständen ein fiktives Einkommen zugrundelegen und Sie darauf basierend zu einer Unterhaltszahlung verurteilen.
Die Mutter erhält immer das Sorgerecht
Der Aufenthalt der Kinder orientiert sich immer am Kindeswohl. Die Rechtsprechung der Gerichte tendiert immer häufiger zu einem geteilten Sorgerecht. Prinzipiell ist es aber auch möglich, sowohl dem Vater als auch der Mutter das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.
Wenn ich mein Kind nicht sehe, muss ich keinen Unterhalt zahlen
Der Unterhalt eines minderjährigen und in der Ausbildung befindlichen Kindes ist grundsätzlich sicherzustellen – auch wenn das Kind keinen Kontakt zum unterhaltzahlenden Elternteil wünscht.
Ehepartner können sich einen Scheidungsanwalt teilen
Das ist leider nicht möglich. Ein Anwalt kann bei einer Scheidung immer nur einen Ehepartner vertreten, da es ansonsten zu Interessenkonflikten kommt.
Das Trennungsjahr ist optional
Das Trennungsjahr muss vor einer Scheidung immer eingehalten werden – egal, wie lange die Ehe besteht. Erst danach spricht ein Gericht die offizielle Scheidung aus.
Das Familiengericht regelt die Scheidung automatisch
Das ist falsch. Das Verfahren muss durch die beteiligten Parteien oder den Anwalt eingeleitet werden. Wird nichts anderes beantragt, entscheidet das Gericht nur über die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich.
Der Ehepartner haftet für die Schulden des jeweils anderen
Die Ehe ist keine Schuldengemeinschaft. Zunächst haftet jeder nur für seine eigenen Verpflichtungen. Nur, wenn beide Ehepartner Vertragsnehmer sind, haften sie gemeinsam.
Eine Scheidung ist teuer
Teuer wird eine Scheidung für gewöhnlich nur dann, wenn man sich nicht beraten lässt. Die Verfahrenskosten einer Scheidung werden häufig über die sogenannte Verfahrenskostenhilfe abgewickelt, ohne dass die Parteien einen eigenen Beitrag leisten müssen.