Notar 2020-06-24T15:18:46+02:00
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Der Notar: unparteiisch und rechtssicher

Als vom Präsident des Landgerichts Arnsberg bestellter Notar unterstütze ich Sie bei der rechtskräftigen Ausgestaltung von Verträgen und Erklärungen. Mit meiner fachlichen Expertise berate ich Sie umfassend zu Ihrem individuellen Anliegen und übertrage Ihre Interessen in einen rechtsverbindlichen Vertrag. Bei mir sind Ihre vertraulichen Schriftstücke in den besten Händen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes übt der Notar keine gewerbliche, sondern eine hoheitliche Tätigkeit aus. Konkret bedeutet das: Ein Notar agiert als Interessenvertreter aller Beteiligten und strebt eine rechtlich korrekte, im Geben und Nehmen ausgewogene und gerechte Lösung an. Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt vertritt er nicht nur das Anliegen eines Mandanten, sondern handelt als unparteilicher Rechtsberater aller involvierten Personen.

Um den Einzelnen vor übereilten Entscheidungen, unklaren Willensbekundungen und ungesicherten Vorleistungen zu schützen, schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Rechtsgeschäfte notariell beurkundet werden müssen. Hierzu zählen u. a. Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, Ehe- und Adoptionsverträge, Gründungen von Kapitalgesellschaften, Satzungsänderungen und Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen.

Grundsätzlich gilt: Ein Testament ist auch in privatschriftlicher Form gültig. Durch eine notarielle Beurkundung erhält es jedoch eine wesentlich höhere Bindungswirkung. So wird bei einem notariell beurkundeten Testament kein Erbschein benötigt, um das Erbe anzutreten. Wenn Sie Ihren Nachlass eindeutig und rechtssicher regeln möchten, empfiehlt es sich also, einen Notar hinzuziehen.

Ihr Experte …

Dr. Boris Cramer

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